BIKRAM YOGA MÜNCHEN
Leonrodstraße 6 RG
80634 München
Tel. +49 (0) 89 13011218
Fax +49 (0) 89 13011221

info@bikramyogamuenchen.de
www.bikramyogamuenchen.de

Inhaberin/Leitung: Simona Hübner (ehem. Dieterich) – simona@bikramyogamuenchen.de

Geschäftsbereich Yogaunterricht St. Nr.: 147/220/90706
Geschäftsbereich Waren St.Nr.: 147/220/90714
USt. ID: DE246251309
Inhaltlich verantwortlich gemäß § 6MDStV: Frau Simona Hübner


Allgemeine Geschäftsbedingungen                                                                                                                                        Stand 03.06.2020

§ 1 Allgemein

Die folgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen beziehen sich auf alle Angebote und Dienstleistungen des Studios Bikram Yoga München, Leonrodstr. 6 RG, 80634 München.

§ 2 Hausordnung

Bei Nutzung des Studios Bikram Yoga München unterliegt das Mitglied der geltenden Hausordnung. Die Hausordnung kann insbesondere Regelungen über Bekleidung, Gerätenutzung, Nutzungszeiten, Hygieneregeln und Verhalten im Studio beinhalten. Die Hausordnung ist in Form einer Studio-Etikette und der Hygieneregeln einsehbar.

§ 3 Gesundheitszustand des Teilnehmers

(1) Der Teilnehmer versichert, nicht an einer ansteckenden Krankheit zu leiden, und dass dem Ausführen der Bikram-Yoga-Übungen keine medizinischen Indikationen  entgegenstehen.

(2) Der Teilnehmer versichert ferner, dass keine Schwangerschaft vorliegt und/oder bekannt ist. Im Falle einer Schwangerschaft ist der Teilnehmer verpflichtet, Bikram Yoga München unverzüglich über das Bestehen einer Schwangerschaft  zu informieren. Der Teilnehmer praktiziert auch während der Schwangerschaft auf eigenes Risiko. Bikram Yoga München übernimmt keine Haftung.

(3) Bikram Yoga München weist darauf hin, dass Bikram Yoga nicht in den ersten 12 Wochen einer Schwangerschaft durchgeführt werden soll. Der Teilnehmer versichert Bikram Yoga München, dass keine Risikoschwangerschaft vorliegt und keine gesundheitlichen Kontraindikationen bestehen. Während der gesamten Schwangerschaft erfolgt die Teilnahme auf eigene Gefahr.

§4 Unübertragbarkeit der Karten und Mitgliedschaftsrechte

(1) Die mit der Mitgliedschaft erworbenen Nutzungs- und Teilnahmerechte sind grundsätzlich nicht auf Dritte übertragbar. Eine Übertragung der Karten sowie der gesamten Mitgliedschaft auf einen Dritten ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung von Bikram Yoga München möglich. Im Falle der Übertragung verpflichtet sich der Dritte eine Registrierung unter Einbeziehung der AGBs bei Bikram Yoga München vorzunehmen. (2) Das Mitglied verpflichtet sich Bikram Yoga München gegenüber, die ihm ausgehändigte Mitgliedskarte nur höchstpersönlich zu verwenden und nicht Dritten zu überlassen. Das Mitglied verpflichtet sich weiterhin, jeden Verlust der Mitgliedskarte unverzüglich schriftlich bei Bikram Yoga München zu melden.

§ 5 Folgen eines Verlustes von Mitgliedskarte bzw. deren Überlassung an Dritte

(1) Bei Verlust der Mitgliedskarte wird auf Kosten des Mitglieds Ersatz beschafft. Die Kosten betragen EUR 10,– für eine Mitgliedskarte.

(2) Nutzt eine dritte Person unbefugt die Mitgliedskarte des Mitglieds und ist diese Nutzung darauf zurückzuführen, dass diese dem Dritten durch das Mitglied vorsätzlich oder fahrlässig überlassen worden ist oder dass das Mitglied einen Verlust der Mitgliedskarte nicht rechtzeitig schriftlich angezeigt hat, so ist das Mitglied verpflichtet, für jede Nutzung des Studios Bikram Yoga München durch den Dritten einen pauschalen Schadensersatz in Höhe von EUR 10,–  zu zahlen. Weist das Mitglied nach, dass ein geringerer oder überhaupt kein Schaden entstanden ist, reduziert sich der Schadensersatz auf den nachgewiesenen Betrag. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens durch Bikram Yoga München bleibt unberührt.

§ 6 Zugangsberechtigung und Teilnahmeberechtigung für Bikram Yoga München

Das Mitglied ist nur dann zur Nutzung des Studios Bikram Yoga München und der Teilnahme an den Stunden berechtigt, wenn es sich bei seinem Eintritt durch seine Mitgliedskarte vor Stundenbeginn ausweisen kann.

§ 7 Gültigkeit von Einzel- und Stundenkarten-Verfall

(1) Um einen geordnete und planbare Belegung der Kurse und Stunden im Interesse der Mitglieder zu gewährleisten, ist die Gültigkeit von Einzelkarten und Stundenkarten in ihrer Dauer begrenzt. Nach Ablauf des Zeitraumes der Gültigkeit, verfällt  der Anspruch auf  Einlösung der Karte. Eine Kartenverlängerung ist nicht möglich.

(2) Die Einzelkarte verliert ihre Gültigkeit mit Ablauf der Yogastunde, für die diese Karte ausgestellt wurde.

(3) Die 5er Karte berechtigt zur Teilnahme an 5 Stunden. Hiervon nicht eingelöste Stunden verlieren ihre Gültigkeit nach 36 Monaten.

(4) Die 10er Karte berechtigt zur Teilnahme an 10 Stunden. Hiervon nicht eingelöste Stunden verlieren ihre Gültigkeit nach 36 Monaten.

(5)Die 25er Karte berechtigt zur Teilnahme an 25 Stunden. Hiervon nicht eingelöste Stunden verlieren ihre Gültigkeit nach 36 Monaten.
(6) Bereits bezahlten Teilnahmegebühren werden nicht erstattet.

§ 8 Umfang der geschuldeten Leistungen

(1) Die Mitgliedschaft berechtigt zur Teilnahme an den im Stundenplan angegebenen Stunden in dem durch die jeweilige Mitgliedskarte bestimmten Umfang sowie zur Nutzung des den Mitgliedern zugänglichen Studio-Bereichs einschließlich der Sanitäranlagen (WC, Dusche). Die Teilnahmeberechtigung an einzelnen Stunden kann durch Bikram Yoga München von den persönlichen Voraussetzungen, insbesondere den körperlichen Fähigkeiten und  dem Übungsgrad des Teilnehmers abhängig gemacht werden.

(2) Dienstleistungen, die zur Benutzung der Studioeinrichtungen erforderlich sind, sind vom Mitgliedsbeitrag mitumfasst.

(3) Bikram Yoga München garantiert nicht dafür, dass dem Mitglied zu jeder auf dem Stundenplan angegebenen Stunden alle gewünschten Plätze zur Verfügung stehen. Es werden lediglich so viele Teilnahmeplätze bereit gestellt, dass im Rahmen einer üblichen Auslastung die Durchführung des Bikram Yoga möglich ist. Inwieweit dies der Fall ist wird durch den jeweiligen Lehrer bestimmt. Hygienevorschriften während einer Pandemie müssen bei der der Vergabe der Teilnahmeplätze berücksichtigt werden.

§ 9 Änderungen des Kursangebots und Ausfall von Stunden und Kursen

(1) Bikram Yoga München ist berechtigt, die angebotenen Stunden, die Kursleitung, die Öffnungszeiten sowie den Kursort zu ändern.

(2) Der Ausfall, die Änderung oder die Vertretung von Stunden berechtigt das Mitglied nicht zur Reduzierung der entrichteten oder noch zu entrichtenden Karten- und Mitgliedsgebühr. Bikram Yoga München bemüht sich in Absprache mit dem Mitglied eine Nachholung der ausgefallenen Stunde zu ermöglichen, sofern Bikram Yoga München den Ausfall zu vertreten hat. Im Falle einer Pandemie haftet das Studio nicht für den Ausfall der Stunden. Es handelt sich um Force Majeure und Bikram Yoga München hat den Ausfall nicht zu vertreten. Kartenverlängerungen oder Nachholstunden sind in diesem Fall ausgeschlossen.

§ 10 Haftungsbeschränkung

(1) Bikram Yoga München haftet grundsätzlich nicht für Schäden des Mitglieds. Dies gilt nicht für eine Haftung wegen Verstoßes gegen eine wesentliche Vertragspflicht und für eine Haftung wegen Schäden des Mitglieds aus einer Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie ebenfalls nicht für Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von Bikram Yoga München, deren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf. Als wesentliche Vertragspflicht von Bikram Yoga München zählt insbesondere, aber nicht ausschließlich die fortlaufende Bereitstellung durch Lehrer betreuten Kurseinheiten entsprechend eines von Bikram Yoga München erstellten Stundenplanes. Der Stundenplan sowie die Kursleitung kann unter Berücksichtigung der Interessen der Mitglieder geändert werden.

(2) Dem Mitglied wird ausdrücklich geraten, keine Wertgegenstände mit in das Studio zu bringen. Von Seiten Bikram Yoga München werden keinerlei Bewachung und Sorgfaltspflichten für dennoch eingebrachte Wertgegenstände übernommen. Das Deponieren von Geld- oder Wertgegenständen in einem durch Bikram Yoga München zur Verfügung gestellten Regal begründet keinerlei Pflichten von Bikram Yoga München in Bezug auf die eingebrachten Gegenstände.
(3) Dem Mitglied wird ausdrücklich geraten, sich vorsichtig fortzubewegen, da es im gesamten Studio zu Rutschgefahr kommen kann.

§ 11 Kündigungsrechte des Bikram Yoga München

(1) Befindet sich das Mitglied mit der Zahlung eines Betrags, der zwei Monatsbeiträgen entspricht, in Verzug, so berechtigt dies Bikram Yoga München, den Vertrag fristlos aus wichtigem Grund zu kündigen.

(2) Eine Kündigung aus sonstigem wichtigem Grund bleibt hiervon unberührt.

(3) Im Falle einer Kündigung aus wichtigem Grund behält es sich Bikram Yoga München ausdrücklich vor, Schadensersatzansprüche gegen das Mitglied gemäß den gesetzlichen Regelungen geltend zu machen.

§12 Zustimmung zur Datenerhebung und –verwertung

Bei der Registrierung und dem Vertragsabschluss werden die Mitgliedsnummer sowie die persönlichen Daten des Mitglieds erfasst und aufbewahrt. Die Datenerhebung, -aufbewahrung und –verwertung dient ausschließlich der Durchführung des Mitgliedsvertrages und der Überwachung unbefugter Nutzungen. Die Daten werden sonst in keiner Weise verwendet oder Dritten zugänglich gemacht. Wenn der Kunde eine E-Mail-Adresse bei der Registrierung angibt, darf diese zu Werbezwecken genutzt werden. Dies kann jederzeit Widerrufen werden sowie die Löschung der Daten verlangt werden.

§ 13 Sondertarife

(1) Die von Bikram Yoga München angebotenen Sondertarife (derzeit: Schüler-/Studenten-/Parktikanten-/Arbeitslosentarif/Tarif für Menschen mit Schwerbehinderung bis zum Alter von 30 Jahren, bei Vorlage eines gültigen Ausweises ) können nur gewählt werden, wenn die hierfür gegebenen Voraussetzungen durch das Mitglied erfüllt werden und die Erfüllung dieser Voraussetzungen gegenüber Bikram Yoga München in zureichender Form nachgewiesen wird.

(2) Das Mitglied ist verpflichtet, bei Wegfall der Voraussetzungen für einen Sondertarif dies dem Bikram Yoga München unverzüglich mitzuteilen. Mitglieder in einem Schüler-/Stu­den­ten­tarif sind zudem verpflichtet, jeweils zum 1. Januar und 1. Juli eines Jahres einen entsprechenden Ausweis zur Prüfung bei Bikram Yoga München vorzulegen oder in Kopie einzusenden.

(3) Erlangt Bikram Yoga München Kenntnis davon, dass die Voraussetzungen für einen Sondertarif bei einem Mitglied entfallen sind oder kommt das Mitglied den Nachweisobliegenheiten in Abs. 2 nicht nach, ist Bikram Yoga München berechtigt, den Sondertarif auf den Normaltarif umzustellen und künftig die Beiträge des Normaltarifs abzubuchen.

(4) Wurden trotz Fehlens der Voraussetzungen für einen Sondertarif lediglich dessen ermäßigte Beiträge eingezogen, ist Bikram Yoga München berechtigt, auch rückwirkend die Differenz zu den Monatsbeiträgen des Normaltarifs einzuziehen.

§14 Übertragung der Rechte von Bild- und Tonaufnahmen an Bikram Yoga München
Sämtliche von Bikram Yoga München angefertigten Bild- und Tonaufnahmen von Mitgliedern dürfen von Bikram Yoga München ohne zeitliche und räumliche Einschränkung und ohne Vergütung von Bikram Yoga München genutzt werden. Unwiderruflich gehen sämtliche Rechte für jegliche Nutzung und Veröffentlichung an Bikram Yoga München über.

§ 15 Sonstiges
Mündliche Absprachen neben diesem Vertrag sind nicht getroffen worden. Jede Änderung dieses Vertrages bedarf der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung der Schriftformklausel selbst.